Urteil zugunsten der Kläger: Das Landgericht Flensburg hat in einem Rechtsstreit um den Kauf eines gebrauchten Fischkutters zugunsten der Käufer entschieden.

Rechtsstreit um den Kauf eines gebrauchten Fischkutters

Kern des Streits:

  • Mangelhafte Ware: Der verkaufte Fischkutter wies erhebliche, versteckte Schäden auf, insbesondere Fäulnis an wichtigen Bauteilen.
  • Irreführende Angaben: Die Verkäuferin hatte den Zustand des Fischkutters überhöht beschönigt dargestellt und versichert, er sei umfassend restauriert worden.
  • Arglist: Die Verkäuferin bzw. ihr Vertreter kannten die Mängel und haben diese den Käufern verschwiegen.

Entscheidung des Gerichts:

  • Rückabwicklung des Kaufvertrags: Aufgrund des arglistigen Verschweigens der erheblichen Mängel hat das Gericht den Käufern ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zugebilligt. Die Käufer erhalten den Kaufpreis zurück, abzüglich eines geringen Betrags, den sie bei einem Weiterverkauf des Fischkutters erzielt haben.
  • Schadensersatz: Darüber hinaus hat das Gericht die Verkäuferin zum Ersatz von Reparaturkosten verurteilt, die im Zuge eines durch einen Wassereinbruch erzwungenen Werftaufenthaltes entstanden sind.
  • Kostenübernahme: Die Verkäuferin muss die gesamten Gerichtskosten tragen.

Begründung

  • Mangelhafte Beschaffenheit: Der Fischkutter entsprach nicht der im Kaufvertrag zugesicherten Beschaffenheit.
  • Arglist: Die Verkäuferin hat den Käufern die vorhandenen Mängel arglistig verschwiegen.
  • Gewährleistungsausschluss: Auf die im Kaufvertrag enthaltene Klausel über den Gewährleistungsausschluss kann sich die Verkäuferin aufgrund des arglistigen Verschweigens der Mängel nicht berufen.

Fazit

Das Gericht hat entschieden, dass die Käufer Opfer eines arglistigen Verhaltens geworden sind und ihnen daher ein erheblicher finanzieller Schaden entstanden ist. Die Verkäuferin muss für ihr Fehlverhalten geradestehen. 

In einfachen Worten:
Die Käufer eines alten Fischkutters haben vor Gericht gewonnen, weil der Kutter in einem viel schlechteren Zustand war als von der Verkäuferin versprochen. Die Verkäuferin hat Mängel arglistig verschwiegen und muss nun den Kaufpreis zurückzahlen.

Wichtige Aspekte des Urteils:

  • Käuferschutz: Das Urteil unterstreicht den Schutz von Verbrauchern vor unseriösen Verkäufern.
  • Bedeutung von Sachverständigengutachten: Das Gutachten eines Bootsbauers war entscheidend für die Beweisführung.
  • Auswirkungen von Gewährleistungsausschlüssen: Auch ein Gewährleistungsausschluss schützt nicht vor Haftung bei Arglist.

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