Yacht-Unterwasseranstrich: Antifouling, Osmose & mehr – Ihre Rechte im Schadensfall / Mangelhafte Arbeiten am Yacht-Rumpf: Beweissicherung für erfolgreiche Rechtsansprüche

Antifouling und andere Probleme

Wenn Yachteigner ihre neue Yacht gekauft haben und Mängel am Unterwasserschiff oder am neuen Unterwasseranstrich feststellen, ist es wichtig, die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten.
Wer dies versäumt, kann am Ende auf den Kosten für den neuen Unterwasseranstrich sitzen bleiben. 

Wenn der Unterwasseranstrich Ihrer Yacht Mängel aufweist, kann das viele Ursachen haben. Es wurde bei falschen Temperaturen gearbeitet. Die Anschlüsse wurden nicht richtig ausgeführt. Grundierungen oder andere Produkte wurden falsch oder gar nicht verwendet.
Der Untergrund wurde nicht richtig vorbereitet. Der Abstand zwischen den Schichten stimmt nicht. Es wurde geschliffen, obwohl dies bei vielen Beschichtungen nicht zulässig ist. Das technische Merkblatt des Herstellers wurde nicht beachtet.

Es gibt unzählige Gründe…

Das Ergebnis ist, dass die Farbe und weitere Schichten abblättern, dass sich übermäßiger Bewuchs einstellt oder andere Funktionen Ihre schöne Yacht unter Wasser nicht mehr gut aussehen lassen.
Ja, es können sogar schwerwiegende Folgeschäden auftreten, da eine ständige Durchfeuchtung bis zum Rumpfmaterial gegeben ist.

Zur Sicherung der Ansprüche sind ein kostengünstiges Kurzgutachten, eine Mängelbeschreibung, eine Fotodokumentation und viele andere Beweismittel erforderlich.
Die Firma sollte nach Lackierprotokollen und anderen Dokumentationen gefragt werden.

Man muss sie zur Nachbesserung auffordern, sonst verliert man seinen Anspruch, wenn man z.B. eine andere Firma beauftragt oder selbst nachbessert.
Leider kommen immer wieder Kunden mit solchen Problemen zur Rathje Werft. Das liegt daran, dass sie oft keine Fachfirma mit dem Unterwasseranstrich beauftragen oder einfach zu viel Geld sparen wollen.

Gerade bei sehr kleinen Einzelunternehmern ist die Schadensbehebung dann nicht einfach, weil Zeit und Geld fehlen.

In solchen Fällen kann die Rathje-Werft mit uns als Rechtsbeistand oft prüfen, ob nicht vielleicht sogar der Farbenhersteller fehlerhafte Produkte geliefert hat.
Dieser Fall ist sehr vorteilhaft, weil er dann für neue Produkte und den Schaden aufkommt.

Aber all diese Fragen sind sehr komplex. Und deshalb ist die Mischung aus Fachbetrieb mit Bootsbauer und Rechtsanwalt für Sie als Yachteigner perfekt. 

Alle Probleme werden aus einer Hand gelöst.


Sie haben Fragen oder ein konkretes Anlegen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. 

Wir sind für Sie in Kiel, vor Ort sowie deutschlandweit tätig.

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf:
Telefon: Kiel: +49 (0)431/260 924-0
E-Mail: info@helgepetersen.de

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